Das sollten Sie wissen
Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab

Die Leistungen der Pflegekassen
Die Leistungen sind durch die Pflegekassen eindeutig geregelt. Im Einzelfall auch SGB XII Sozialkassen
Wie viel Pflegegeld steht Ihnen zu?
Es gibt zwei Arten von Pflegegeld:
Die Sachleistungen und die Geldleistungen.
Sachleistungen:
Das sind die Pflegeleistungen, die ein professioneller häuslicher Pflegedienst für Sie oder Ihren Angehörigen erbringt.
Geldleistungen
Als Alternative zur Pflegesachleistung durch einen professionellen Pflegedienst kann die Pflege auch durch Angehörige, Bekannte oder Nachbarn übernommen werden. Die Pflegekasse zahlt den Pflegebedürftigen in diesem Fall ein Pflegegeld, das als finanzielle Unterstützung für die Pflegeperson gedacht ist. Für die Pflegeperson ergeben sich bestimmte Verpflichtungen, die wir Ihnen auf Nachfrage gerne mitteilen.
Folgende Geldleistungen stehen Ihnen zu:
Prinzipiell ist eine Kombination von Geld- und Sachleistung möglich. Bitte fragen Sie uns direkt danach. Die Beratung ist kostenlos.

§45 Entlastungsleistungen / monatlich 125,00 €
Verhinderungspflege + Kurzzeitpflege (pro Jahr) 1.612,00 € 806,00 € 2.418,00 €
Pflegegrad 1 / monatlich 125,00 €
Pflegegrad 2 / monatlich 724,00 €
Pflegegrad 3 / monatlich 1.363,00 €
Pflegegrad 4 / monatlich 1.693,00 €
Pflegegrad 5 / monatlich 2.095,00 €
Tel: +49(0)30 21916168 – 0
Fax: +49(0)30 21916168 – 9
E-Mail: info@pflegemedsb.de
PFLEGEDIENST MED S&B
Ferdinandstraße 25 12209 Berlin
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